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Ehescheidung Online
Ein Service der RA Prohl und Lehmacher

Kosten

Für eine einvernehmliche Scheidung benötigt man nur die Beauftragung von einem Rechtsanwalt.

Die Rechtsanwaltskosten der Scheidung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Geschäftswert berechnet sich aus 3 Nettoeinkommen der Ehepartner. Dazu wird ein Betrag für den Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) von ca. 500 – 2000 € gerechnet. Für ein Ehepaar, dass ein Nettoeinkommen von jeweils 1500,00 € hätte würde dies ca. einen Geschäftswert von ca. 9.500,00 € ergeben. Die Rechtsanwaltskosten würden dann bei ca. 1.500 € liegen.