|
Kosten
Für eine einvernehmliche Scheidung benötigt man nur die Beauftragung von einem Rechtsanwalt.
Die Rechtsanwaltskosten der Scheidung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Geschäftswert berechnet sich aus 3 Nettoeinkommen der Ehepartner. Dazu wird ein Betrag für den Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) von ca. 500 2000 € gerechnet. Für ein Ehepaar, dass ein Nettoeinkommen von jeweils 1500,00 € hätte würde dies ca. einen Geschäftswert von ca. 9.500,00 € ergeben. Die Rechtsanwaltskosten würden dann bei ca. 1.500 € liegen.
|